Startseite News Wohnraumförderung in NRW 2024

Wohnraumförderung in NRW 2024

Stadt Köln erhält mindestens 100 Millionen Euro aus dem Topf zur Wohnraumförderung

by Redaktion
In Köln bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist derzeit ein fast sinnloses Unterfangen

Um bezahlbaren Wohnraum in Köln zu bauen und zu erhalten, erhält die Stadt Unterstützung durch die Wohnraumförderung 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen. Und das weiter auf hohem Niveau, denn 2024 stehen in Köln Fördermittel in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Wohnraum ist knapp und bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird immer schwerer. In Köln ist dies derzeit ein fast sinnloses Unterfangen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher mit der öffentlichen Wohnraumförderung die Schaffung, Erhaltung sowie Modernisierung bezahlbaren Wohnraums für unterschiedliche Zielgruppen. Im Jahr 2024 erhält der geförderte Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen eine Fördersumme von insgesamt 1,7 Milliarden Euro aus dem Topf der Wohnraumförderung NRW. Dies ist eine Erhöhung gegenüber 2023, denn im Vorjahr belief sich der Betrag noch auf 1,6 Milliarden Euro.

Köln erhält davon fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr, nämlich nun 100 Millionen Euro. Ist diese Summe ausgeschöpft, kann die Stadt jedoch noch weiteres Budget beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen anfordern. Die Finanzierung der Wohnraumförderung erfolgt mit Kreditmitteln der NRW-Bank, mit Haushaltsmitteln des Landes sowie mit Bundesfinanzhilfen. Der größte Teil der 1,7 Milliarden, nämlich 900 Millionen Euro, ist dabei für die Neuschaffung von Mietwohnungen sowie für Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen.

Bewilligungsmiete für Sozialwohnungen erhöht

Wer SozialWohnungen errichtet oder modernisiert, erhält Fördermittel vom Staat, verpflichtet sich damit allerdings im Gegenzug dazu, für diese Wohnungen maximal die sogenannte Bewilligungsmiete anzusetzen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach Einkommensstufe und Lage der Wohnung. Diese Bewilligungsmieten werden nun im Rahmen der Wohnraumförderung NRW 2024 angehoben. Für die Einkommensgruppe A wurde sie um 0,75 Euro auf 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht. Für die Einkommensgruppe B liegt die Bewilligungsmiete nun bei neun Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat und steigt damit um einen Euro gegenüber dem Vorjahr. Sie kann zudem auch jetzt für modernisierten Mietwohnraum angesetzt werden.

Anzeige

Koelnmesse

„Wir erleben, auch bedingt durch steigende Baukosten, einen sich drastisch zuspitzenden Mangel an Wohnraum. Ganz besonders dramatisch ist die Verringerung verfügbarer geförderter Wohnungen, weil mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen, als neu aufgenommen werden. Deshalb sind die aktuellen Möglichkeiten der Wohnraumförderung ein wichtiges Instrument für den sozialen Wohnungsbau. Die öffentliche Wohnraumförderung ist unabdingbar und muss weiter intensiviert werden, um für Menschen mit dem Bedarf bezahlbaren und verfügbaren Mietwohnraum zu schaffen“, erklärt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Auch selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben bzw. zu bauen wird für Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen, erleichtert. So konnten diese bisher schon ein zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK erhalten. Als Reaktion auf die gestiegenen Baukosten wurden die Darlehensbeträge je nach Einkommenssituation auf Grunddarlehen zwischen 59.000 Euro und 184.000 Euro angehoben.

Nachhaltiges Bauen: Gebäuderessourcenpass wird erprobt

Nordrhein-Westfalen will im laufenden Jahr die Verbreitung des digitalen Gebäuderessourcenpasses der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen voranbringen, um ressourcenschonende „zirkuläre“ Bauweisen zu fördern. Im digitalen Gebäuderessourcenpass werden verbaute Materialien und Produkte, deren Qualität und Recyclingpotenzial sowie die Öko- und Klimabilanz festgehalten. Bei insgesamt zehn Bauvorhaben in NRW soll die Erfassung der Daten erprobt werden.

Um Abläufe öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu vereinfachen, soll zudem die Bürokratie abgebaut werden. So werden Bereiche von Förderungen aus drei unterschiedlichen Richtlinien in einer Förderrichtlinie zusammengefasst.

(Monika Eiden)

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe DIE WIRTSCHAFT 03 / 2024

Bildquellen

Weitere spannende Beiträge

Die Wirtschaft Logo
Weis Wirtschaftsmedien GmbH
DIE WIRTSCHAFT KÖLN

Hahnenstraße 12
50667 Köln

Tel.: 0221 – 47 43 924

Allgemeine Redaktion:
info@diewirtschaft-koeln.de

Online-Redaktion:
online@diewirtschaft-koeln.de

Werbung:
werbung@diewirtschaft-koeln.de

© Copyright 2022 – DIE WIRTSCHAFT KÖLN – Weis Wirtschaftsmedien GmbH – Alle Rechte vorbehalten.