Nachdem im letzten Jahr der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes abgebrochen werden musste, hat die Stadt Köln aktuell laufende und geplante Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt.
Sowohl Verkehrsversuche als auch Maßnahmen auf Grundlage von § 45 StVO, die den Individualverkehr maßgeblich beschränken, wurden rechtlich geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im Januar dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
Fahrradstraße Trankgasse/Komödienstraße
Im Mai 2023 wurden die Trankgasse, zwischen Marzellenstraße und „Am Domhof“, sowie die Komödienstraße zur Fahrradstraße umgewidmet. Dies jedoch vorerst als Zwischenlösung ohne Baumaßnahmen. Nach Ende der EM 2024 sollen dann die entsprechenden Baumaßnahmen beginnen. Die Prüfung ergab hier, dass laut § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Var. 2 StVO notwendige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden können und die Fahrradstraße somit den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Verkehrsversuch Dellbrücker Hauptstraße
Die Dellbrücker Hauptstraße ist bereits seit 2018 im Abschnitt zwischen der Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone. Zwischen der Idastraße und der Kemperbachstraße wurde zusätzlich eine Halteverbotszone eingerichtet. Zudem wurden weitere Fußgängerüberwege geschaffen. Als rechtliche Voraussetzung für die Einführung des Tempolimits führt die Stadt den § 45 Abs. 1d StVO an. Demnach kann die Stadt in zentralen städtischen Bereichen, die über ein hohes Fußgängeraufkommen verfügen, Zonen-Tempolimits von weniger als 30 km/h als sogenannte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche anordnen. Sowohl vor als auch nach der Umsetzung wurden Verkehrserhebungen durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Nach Beendigung der Auswertung werden diese in den zuständigen Gremien vorgestellt. Die umgesetzten Maßnahmen bleiben bis dahin bestehen.
Verkehrsführungskonzept Altstadt
Schon im März 2019 hat der Verkehrsausschuss das Verkehrsführungskonzept Altstadt beschlossen. Ziel des Konzeptes war es, die Straßenräume in der Kölner Altstadt, rund um die „Via Culturalis“, aufzuwerten. Dementsprechend wurde die Verwaltung damit beauftragt, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zu veranlassen, was dann auch im Sommer 2020 erfolgte. Die jetzige Prüfung ergab, dass hier noch eine straßenrechtliche Umwidmung bzw. Teileinziehung, bei der die Verkehrsfläche dem Kfz-Verkehr entzogen wird, vorgenommen werden muss. Laut der Stadt Köln wird das entsprechende Verfahren zeitnah eröffnet.
Fußgängerzone Ehrenstraße/Breite Straße
Die Umwandlung der Ehrenstraße in eine Fußgängerzone, die auch für den Fahrradverkehr freigegeben ist, wurde bereits im August 2022 beschlossen. Hierbei handelte es sich nicht, wie bei der Deutzer Freiheit, um einen Verkehrsversuch, sondern um eine dauerhafte Maßnahme. In Stufe zwei sollen dann auch die baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Wie in der Altstadt ist hier ebenfalls noch eine Umwidmung bzw. eine Teileinziehung erforderlich.
Autofreie Fahrradstraße Eigelstein
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat im März 2021 die Umsetzung der Fahrradstraße Eigelstein beschlossen. Vorgesehen ist eine weitestgehend autofreie Verkehrsführung zwischen der Eigelsteintorburg und der Machabäerstraße. Der fast vollständige Ausschluss des Kfz-Verkehrs macht hier eine Änderung des straßenrechtlichen Widmungsinhaltes erforderlich. Die Verwaltung prüft allerdings, ob statt einer Fahrradstraße die Einrichtung einer Fußgängerzone mit Freigabe für den Radverkehr die geeignetere Variante für die autofreien Bereiche wäre. Die Frage, ob die autofreien Bereiche in eine Fußgängerzone umgewandelt werden können, wird der Bezirksvertretung im April zur Entscheidung vorgelegt. Im Übrigen wäre auch hier eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich. W
(Monika Eiden)
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe DIE WIRTSCHAFT 01 / 2024
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