Das Landeskabinett hat am 29.08.2017 ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in NRW beschlossen. Das Entfesselungspaket I umfasst die Modernisierung u. a. des Ladenöffnungsgesetzes, die Abschaffung der sogenannten Hygiene-Ampel, die Einführung der vollelektronischen Gewerbeanmeldung, eine Reihe von Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht, Verbesserungen im Sozial-, Pflege- und Krankenhausrecht sowie die Aufhebung des umstrittenen „Spionage-Erlasses“. Insgesamt sind Streichungen, Änderungen und Vereinfachungen an 13 Gesetzen und drei Rechtsverordnungen vorgesehen.
Weitere Entfesselungspakete sollen noch in diesem und im kommenden Jahr folgen. Bürger, Gründer, Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbände, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft sind aufgerufen, hierzu Vorschläge zu machen.
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Die zentralen Vorhaben des Entfesselungspaket
Ladenöffnungsgesetz
Die Neuregelung soll verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Handel, Kommunen und die betroffenen Arbeitnehmer schaffen. In Zukunft sollen:
- die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht,
- die Öffnungszeiten an Samstagen nicht mehr begrenzt werden (sechsmal 24 Stunden),
- innerhalb einer Gemeinde zukünftig 16 (statt bisher elf) Sonntage freigegeben werden.
Die derzeit noch geltende Regelung ist durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen für alle Beteiligten kaum noch zu handhaben, so die Landesregierung. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben die Gerichte für mehr als 70 Kommunen im Land bereits festgesetzte verkaufsoffene Sonn- und Feiertage untersagt. Die Landesregierung will die Sonntagsöffnung verfassungsrechtlich absichern und das öffentliche Interesse daran besser dokumentieren. Künftig sollen so neben örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Anlässen die verkaufsoffenen Sonntage auch folgenden Zielen dienen:
- Belebung der Innenstädte
- Herstellung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandels
- Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen (v. a. im ländlichen Raum)
- Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort für Bürger und Unternehmen
- Tariftreue- und Vergabegesetz
Tariftreue- und Vergabegesetz
Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Im Gegenteil, die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt. Befreit wird das Vergaberecht allerdings von komplizierten Nachweispflichten, die die Verwaltung und Wirtschaft unnötig belasten. Stattdessen können die öffentlichen Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte in Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht in das Verfahren bringen.
Vergabeportal.NRW
Parallel dazu treibt das Wirtschaftsministerium die Einführung der elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs einschließlich der Anbindung der Beschwerde- und Nachprüfungsinstanzen voran. Mit dem kosten- und zeitsparenden Vorhaben ist Nordrhein-Westfalen bundesweit führend.
Hygiene-Ampel
Das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“, besser bekannt als „Hygiene-Ampel„, soll gestrichen werden. Die Regelung sei kompliziert und für Verbraucher, Anwender und die betroffenen 150.000 Betriebe in NRW undurchschaubar. Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind weiterhin wichtige Ziele staatlichen Handelns, gerade deshalb will die Landesregierung alle Beteiligten einladen, um ein neues Modell auf freiwilliger Basis mit einer Positiv-Auszeichnung zu entwickeln. Damit sollen den Verbrauchern verständliche Informationen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit vermittelt und neue Anreize für die Betriebe geschaffen werden, die eigenen Leistungen darzustellen.
Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen
Der Erlass zur Internetveröffentlichungspflicht von immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen wird mit dem Entfesselungspaket aufgehoben. Durch den Erlass waren die Behörden im Rahmen öffentlicher Genehmigungsverfahren verpflichtet, die ausgelegten Antragsunterlagen für jedermann zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Die Wirtschaft befürchtet hier einen Abfluss von Firmen-Knowhow und erhebliche Wettbewerbsnachteile. Auch die Gefahr von Sabotageakten bis hin zu terroristischen Anschlägen sowie von Cyberkriminalität kann bei einer Veröffentlichung von Anlagendaten im Internet steigen.
Elektronische Gewerbemeldung
Mit dem vollelektronischen Meldeverfahren soll der Gründungsprozess vereinfacht und beschleunigt werden. Bisher müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in bis zu 20 verschiedenen Formularen beantworten. In Zukunft sollen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern neben den Gewerbeämtern mit E-Gewerbe die elektronische Gewerbemeldung annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Gründungsexperten des Wirtschaftsministeriums schätzen, dass sich der Verwaltungsaufwand beim Gründungsprozess damit um bis zu 80 Prozent verkürzt. Bei rund 65.000 Gründungen in NRW pro Jahr und einem durchschnittlichen Zeitbedarf von zehn Stunden pro Gewerbemeldung wäre das eine Zeitersparnis von 520.000 Stunden.
Verfahrensvorschriften
Aufgehoben werden soll das Widerspruchsverfahren im Bereich des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelüberwachung, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Verfahren haben sich als wenig effektiv und durch die Einschaltung externer Dienstleister bei der Bearbeitung als besonders kostenintensiv erwiesen. Außerdem werden Verwaltungsabläufe durch eine Reihe von Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz durch den Wegfall von Schriftformerfordernissen und die Beschleunigung der Digitalisierung im Verwaltungsverfahren bzw. bei der Dokumentenzustellung maßgeblich beschleunigt.
[box type=“info“ align=“alignleft“ class=““ width=““]Weitere Informationen zum NRW-Entfesselungspaket finden Sie unter: www.land.nrw[/box]
Statements von IHK Köln und Stadtmarketing Köln
IHK KÖLN, Ulf Reichardt
„Die Aufhebung der Hygieneampel, die Rückführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes sind Vorhaben im Sinne der regionalen Wirtschaft, von denen wir uns eine Entlastung der Unternehmen in der Region erhoffen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Offensive zügig umgesetzt wird und die praktischen Belange der Wirtschaft wieder in den Fokus der Politik gelangen. Damit würden einige bürokratische Hürden für die Unternehmen beseitigt.
Wenn auch die Gewerbeanmeldungen zukünftig elektronisch über die IHKs und HWKs zügig umgesetzt wird, ist das ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Die effiziente und praxisnahe Erledigung von gesetzlichen Aufgaben ist eine wichtige Säule der Industrie- und Handelskammern, genau hier liegt unsere Kompetenz.“
STADTMARKETING KÖLN
„Die Gesetzesinitiative mit dem Entfesselungspaket der neuen Landesregierung begrüßen wir als STADTMARKETING KÖLN sehr. Die aktuellen Reglementierungen sind nicht mehr zeitgemäß und schränken den Handel – gerade in NRW mit seiner Nähe zu den Benelux-Ländern – stark ein. Somit geht Kaufkraft nicht nur in das Online-Geschäft, sondern auch nach Belgien und den Niederlanden und wird dem stationären Handel entzogen. Hier sind die Outlet-Center an den Wochenenden sehr gut frequentiert.
Dies zeigt, dass Einkaufen in entsprechendem Ambiente eine Freizeitbeschäftigung geworden ist, der die Menschen besonders gerne an den Wochenenden nachgehen. Durch die Neuregelung wird außerdem eine wichtige Grundlage geschaffen, die Innenstädte und Stadtveedel lebendiger zu gestalten. Somit kann das Zusammenspiel von Handelsangebot, Gastronomie sowie Kunst, Kultur und Eventangeboten weiter intensiviert und den Bürgern und Touristen ein angenehmener Aufenthalt geboten werden.“