Immobilien

Ein Immobilien-Teilverkauf sorgt für finanzielle Freiheit im Ruhestand

Zum Ende der Erwerbstätigkeit freuen sich viele Rentner auf einen angenehmen und sorgenfreien Ruhestand. Endlich können lange aufgeschobene Herzenswünsche wie die Weltreise oder das Traumauto verwirklicht werden. Leider geht üblicherweise mit dem Ende des Erwerbslebens auch ein Einkommensverlust einher, sodass viele Betroffene den Gürtel enger schnallen müssen.

Für Rentner mit einer eigenen Wohnimmobilie gibt es für diese Problematik seit Kurzem eine charmante Lösung: Mit einem Immobilien-Teilverkauf kann das Kapital, das in der Immobilie gebunden ist, wieder flüssig gemacht werden. Das Geld steht sofort zur Verfügung und kann ohne Zweckbindung verwendet werden. Eigentümer erhalten ein Nießbrauchrecht und bleiben weiterhin zu Hause wohnen.

Was versteht man unter einem Teilverkauf?

Das Phänomen der finanziellen Herausforderung im Ruhestand ist weit verbreitet. Daher wurde 2018 der Immobilien-Teilverkauf eingeführt. Dabei handelt es sich um eine willkommene Lösung, die eigene Liquidität zu erhöhen, ohne sich zu verschulden.

Die Teilverkäufer geben für einen vorher vereinbarten Kaufpreis bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an einen spezialisierten Anbieter ab. Dieser wird dann lediglich zum stillen Miteigentümer.

Mit der Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts bei einem Teilverkauf dürfen die bisherigen Eigentümer in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben und erhalten ein Nießbrauchrecht. Dieses erlaubt ihnen, dass sie weiterhin die Entscheidungshoheit über die Immobilie innehaben.

Was bedeutet “Nießbrauchrecht”?

Das Nießbrauchrecht kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn Hausbesitzer ihr Wohneigentum vor ihrem Ableben vererben möchten. Dann überschreiben sie die Immobilie an ihre Nachkommen, mit der Bedingung, bis an ihr Lebensende über die Immobilie frei zu verfügen.

Auch beim Teilverkauf spielt das Nießbrauchrecht eine entscheidende Rolle. Es sichert den Eigentümern ein lebenslanges Wohnrecht zu, sodass sich ein Umzug vermeiden lässt. Außerdem fließen eventuelle Mieteinnahmen weiterhin auf das Konto der bisherigen Eigentümer. Das Nießbrauchrecht ist rechtssicher, da es unter notarieller Beglaubigung ins Grundbuch eingetragen wird.

Für wen eignet sich ein Teilkauf?

Das Modell des Teilkaufs wurde vornehmlich für Eigentümer geschaffen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die damit verbundene Kapitalfreisetzung ermöglicht es den Teilverkäufern, ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen, ohne ihren Status als Immobilieneigentümer zu verlieren. Dieser Umstand bedeutet, dass weiterhin von den in der Immobilienbranche üblichen Wertsteigerungen profitiert wird.

Welche Bedingungen sind mit einem Teilkauf verbunden?

Der Teilkauf ist an einige Bedingungen gebunden. Zum einen ist der Verkauf vom Gesetzgeber auf 50 Prozent des Immobilienwertes begrenzt. Zum anderen geben die Teilkäufer in der Regel eine Mindestauszahlungssumme von 100.000 Euro vor. Das bedeutet, dass die betreffende Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein muss. Es erklärt sich von selbst, dass die Immobilie ohne Belastungen daherkommen sollte. Manche Anbieter akzeptieren eine geringe Restschuld, verrechnen diese aber mit der Kaufsumme.

Wie läuft ein Teilverkauf ab?

Der genaue Ablauf eines Immobilien-Teilverkaufs kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Grundsätzlich sieht das Schema aber wie beim Anbieter Deutsche Teilkauf aus:

  1. Eigentümer, die einen Teil ihrer Immobilie veräußern möchten, suchen über verschiedene Kanäle einen geeigneten Anbieter und treten mit diesem in Kontakt.
  2. Es kommt zu einer kostenlosen Beratung, bei der der exakte Finanzbedarf ermittelt wird.
  3. Daraufhin übermittelt der Anbieter dem Teilverkäufer ein erstes, unverbindliches Angebot.
  4. In einem nächsten Schritt wird der Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Dazu beauftragt der Anbieter einen zertifizierten und unabhängigen Gutachter.
  5. Am Ergebnis des Gutachtens wird ersichtlich, ob ein Teilverkauf infrage kommt.
  6. Besteht das beiderseitige Interesse fort, gibt das geldgebende Unternehmen ein nun verbindliches Angebot ab.
  7. Bleibt das Interesse des Teilverkäufers erhalten, wird ein Notar damit beauftragt, einen Vertragsentwurf aufzusetzen. Dieser wird beiden Seiten 14 Tage lang zur Ansicht vorgelegt.
  8. Sind beide Parteien einverstanden, wird der Vertrag bei einem zweiten Notartermin unterzeichnet. Gleichzeitig wird das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen.
  9. Der Teilkäufer überweist die vereinbarte Kaufsumme.

Fazit

In einer Zeit überschaubarer Renten und hoher Inflation können gerade Senioren in eine finanzielle Schieflage geraten. Zur Gewährleistung eines angenehmen Ruhestands empfiehlt sich in einer solchen Situation ein Teilverkauf. Dieser garantiert einen sofortigen Liquiditätszufluss, ohne dass sich verschuldet werden muss oder die Entscheidungshoheit über die Immobilie verloren geht.

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