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Das neue EU-Datenschutzrecht: So versteht das DSGVO jeder!

by Redaktion
Das neue EU-Datenschutzrecht: So versteht das DSGVO jeder! copyright: pixabay.com
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Das neue EU-Datenschutzrecht: So versteht das DSGVO jeder!
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Allgemein sind Gesetzestexte nicht gerade bekannt dafür leicht verständlich für jedermann zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um europaweites Datenschutzrecht handelt. Allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe nicht! Für jeden gelten ab 1. Mai 2018 die neuen Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, muss sich gegebenenfalls auf empfindliche Geldstrafen einstellen. Um das zu verhindern, hat Trusted Shops die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für jedermann verständlich in Form von zehn Geboten aufbereitet.

Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) copyright: Trusted Shops GmbH

Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
copyright: Trusted Shops GmbH

  1. Gebot: Was geschrieben steht, sollst Du befolgen
  2. Im E-Commerce gelten die 10 Gebote aufgrund der intensiven Datenverarbeitung für alle Unternehmen, egal wie groß oder klein sie sind.

  3. Gebot: Du sollst Zeugnis über Deine Taten ablegen
  4. Du musst die Einhaltung der Anforderung der DSGVO jederzeit nachweisen können. Du bist daher verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.

  5. Gebot: Du sollst schätzen, welche Gefahr Dein Handeln birgt
  6. Rechte und Freiheiten Betroffener dürfen durch die Datenverarbeitung nicht gefährdet werden. Die automatisierte, systematische und umfassende Datenerfassung birgt Risiken, die Du in einer „Datenschutzfolgeabschätzung“ darstellen musst.

  7. Gebot: Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss
  8. Du musst Datenschutzverletzungen durch den geeigneten Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vermeiden. Sollte es doch zu Verletzungen kommen, müssen diese binnen 72 Stunden gemeldet werden.

  9. Gebot: Du sollst Deine Verträge sorgsam schließen
  10. Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden ausführlicher und müssen den Einsatz von Subunternehmen enthalten, zum Beispiel beim Einsatz von Analysetools und beim Webhosting.

  11. Gebot: Du sollst den Willen anderer achten
  12. Die Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Die Anforderungen an diese Einwilligung werden verschärft: Unter anderem beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

  13. Gebot: Du sollst Dich gründlich erklären
  14. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung entstehen zusätzliche Informationspflichten. Unter anderem muss die Datenschutzerklärung detaillierter erfolgen.

  15. Gebot: Du sollst den Menschen lassen, was ihres ist
  16. Die Menschen, deren Daten verarbeitet werden, haben das Recht, diese zu einem anderen Anbieter, Dienstleister oder einer anderen Plattform „mitnehmen“ zu können. Um das zu gewährleisten, musst Du für die „Portabilität“ der Daten sorgen.

  17. Gebot: Du sollst zum Wohl der Menschen Deine Speicher leeren
  18. Menschen können verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden, wenn sie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. Dies wird mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.

  19. Gebot: Du sollst wissen, welche Buße Dir auferlegt werden kann
  20. Bei Verstößen drohen nach neuem Recht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.

    Quelle: Trusted Shops

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