Eine Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), befasst sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in Deutschland. Das Ergebnis: Mehr als 75 Prozent der Leistungsanträge im gemessenen Zeitraum wurden bewilligt. Die zugrundeliegenden Zahlen stammen aus dem Jahr 2016; für 2017 liegen noch keine vor.
In den Fällen, in denen die Leistung nicht bewilligt wurde, war der Grund laut der GDV-Umfrage in 43 Prozent der Fälle, dass der vertraglich vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht war. Weitere Gründe waren, dass der Kunde sich nach dem Antrag nicht mehr zurückmeldete, zum Beispiel weil seine Berufsunfähigkeit hinfällig wurde. Betrugsfälle und zuvor verschwiegene Vorerkrankungen waren weitere Gründe, die eine Leistungsauszahlung verhinderten.
Die BU gilt als der umfassendste Schutz gegen finanzielle Risiken bei Verlust der Arbeitskraft. Er greift zum Beispiel auch bei psychischen Erkrankungen, die bei anderen Policen – wie etwa der Dread-Disease-Versicherung – nicht mit abgesichert sind. Dabei sind Erkrankungen des Nervensystems wie Depressionen und Burnout in 31 Prozent der Fälle für die Berufsunfähigkeit verantwortlich. An zweiter Stelle folgen mit 22 Prozent Erkrankungen am Skelett und Bewegungsapparat.
Auch die durchschnittliche Leistung ist bei der Berufsunfähigkeit von 2015 auf 2016 um knapp zwei Prozent gestiegen. Derzeit werden im Durchschnitt jährliche Leistungen von 10.607 Euro pro Person versichert. Insgesamt wurden bei den im GDV vertretenen Versicherern (vier Fünftel der Versicherer in Deutschland) ganze 96 Prozent der Antragsteller bei einem der Anbieter unter Vertrag genommen. Je jünger die Kunden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, eine geeignete Police zu finden, weil zu diesem Zeitpunkt vergleichsweise wenige Vorerkrankungen vorliegen.
In den Fällen, in denen der Abschluss einer BU nicht möglich ist – etwa weil der Beruf ein zu hohes Risiko umfasst oder die Beiträge zu hoch wären -, bietet sich eine Alternative an: die Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei der EU werden Leistungen wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dann bewilligt, wenn die versicherte Person nicht mehr dazu in der Lage ist, drei Stunden am Tag oder länger einer Arbeit nachzugehen. Bei der EU lässt sich eine höhere Summe versichern als diejenige, die bei der Auszahlung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente fällig wäre (oft weniger als ein Drittel des letzten Nettoeinkommens).
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