Wenn die Geschäftsidee gut ist, kommt der Erfolg von alleine – das ist leider eher Wunschdenken als Fakt. Zwar kann ein originelles Produkt oder eine einzigartige Dienstleistung ein Startup schnell bekannt machen – das heißt aber noch lange nicht, dass es gleich schwarze Zahlen schreibt. Eine solide Finanzplanung hilft, die kritische Anfangszeit zu überstehen. Dabei sollten Startups unter anderem bedenken, dass sie Abgaben zahlen müssen – und sich Gedanken machen, wie sie durch kluge Planung die finanzielle Belastung verringern.
Umsatzsteuer – wer muss sie zahlen?
Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer entrichtet eigentlich der Endverbraucher an das Finanzamt – allerdings über einen Umweg. Der Kunde zahlt die auf der Rechnung ausgewiesene Abgabe an das Unternehmen, dieses leitet sie aber an das Finanzamt weiter. Gemäß den Regelungen zur Umsatzsteuervoranmeldung, die in diesem Ratgeber ausführlich erläutert werden, geschieht dies entweder monatlich oder vierteljährlich. Im Gegenzug wird dem Unternehmen vom Finanzamt die sogenannte Vorsteuer erstattet, die es selbst beispielsweise an Lieferanten entrichtet hat. Die eigentliche Zahllast ergibt sich also aus der zu zahlenden Abgabe abzüglich des selbst gezahlten Betrages.
Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich jedes Unternehmen, es gibt allerdings Ausnahmen. Für Startups ist vor allem eine relevant: Wenn die Einnahmen im Gründungsjahr 17.500 Euro nicht überschreiten, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung angewandt werden, die von dieser Pflicht befreit sind. Allerdings erstattet die Behörde dann auch nicht die gezahlte Vorsteuer. Weil ein Startup aber in der Regel gerade in der Anfangsphase viele Rechnungen bezahlen muss, kann dies ein Nachteil sein. Auf die Sonderregelung können Unternehmen freiwillig verzichten – dann allerdings für mindestens fünf Jahre.
Welche Rechtsform ist im Hinblick auf die Abgaben am günstigsten?
Einer der ersten Schritte bei der Gründung ist meistens die Wahl einer Rechtsform. Welche der in Deutschland zulässigen Rechtsformen im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt laut Rechtsanwältin Simone Rosenthal auch von „weichen Faktoren“ ab: beispielsweise Erfahrung, Risikobereitschaft und gegenseitiges Vertrauen unter Geschäftspartnern.
Zur Wahl der Rechtsform sollten sich Gründer am besten ausführlich beraten lassen, denn es gibt so einige Fallstricke. So muss beispielsweise eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH auch bei geringen Gewinnen oder Verlusten Geschäftsführergehälter zahlen – daraus ergeben sich auch Nachteile bezüglich der Abgabenlast.
Können Gründungskosten berücksichtigt werden?
Oft fallen schon hohe Kosten an, noch bevor das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnimmt. Ob diese vom Finanzamt berücksichtigt werden können, hängt von der Rechtsform ab. Personengesellschaften können sie als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen – im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen sie vom Gesellschafter getragen werden müssen, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Allerdings gibt es noch diverse andere Aspekte, die bedacht werden müssen, damit die anfänglichen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Daher kann es sich für Startups lohnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Sein Honorar zählt übrigens zu den klassischen Gründungskosten.