Allgemein sind Gesetzestexte nicht gerade bekannt dafür leicht verständlich für jedermann zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um europaweites Datenschutzrecht handelt. Allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe nicht! Für jeden gelten ab 1. Mai 2018 die neuen Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, muss sich gegebenenfalls auf empfindliche Geldstrafen einstellen. Um das zu verhindern, hat Trusted Shops die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für jedermann verständlich in Form von zehn Geboten aufbereitet.
Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Gebot: Was geschrieben steht, sollst Du befolgen
- Gebot: Du sollst Zeugnis über Deine Taten ablegen
- Gebot: Du sollst schätzen, welche Gefahr Dein Handeln birgt
- Gebot: Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss
- Gebot: Du sollst Deine Verträge sorgsam schließen
- Gebot: Du sollst den Willen anderer achten
- Gebot: Du sollst Dich gründlich erklären
- Gebot: Du sollst den Menschen lassen, was ihres ist
- Gebot: Du sollst zum Wohl der Menschen Deine Speicher leeren
- Gebot: Du sollst wissen, welche Buße Dir auferlegt werden kann
Im E-Commerce gelten die 10 Gebote aufgrund der intensiven Datenverarbeitung für alle Unternehmen, egal wie groß oder klein sie sind.
Du musst die Einhaltung der Anforderung der DSGVO jederzeit nachweisen können. Du bist daher verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Rechte und Freiheiten Betroffener dürfen durch die Datenverarbeitung nicht gefährdet werden. Die automatisierte, systematische und umfassende Datenerfassung birgt Risiken, die Du in einer „Datenschutzfolgeabschätzung“ darstellen musst.
Du musst Datenschutzverletzungen durch den geeigneten Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vermeiden. Sollte es doch zu Verletzungen kommen, müssen diese binnen 72 Stunden gemeldet werden.
Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden ausführlicher und müssen den Einsatz von Subunternehmen enthalten, zum Beispiel beim Einsatz von Analysetools und beim Webhosting.
Die Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Die Anforderungen an diese Einwilligung werden verschärft: Unter anderem beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung entstehen zusätzliche Informationspflichten. Unter anderem muss die Datenschutzerklärung detaillierter erfolgen.
Die Menschen, deren Daten verarbeitet werden, haben das Recht, diese zu einem anderen Anbieter, Dienstleister oder einer anderen Plattform „mitnehmen“ zu können. Um das zu gewährleisten, musst Du für die „Portabilität“ der Daten sorgen.
Menschen können verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden, wenn sie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. Dies wird mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.
Bei Verstößen drohen nach neuem Recht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.
Quelle: Trusted Shops